Freitag, 17.02.2012 | Ingolstadt | 1296 Views
Polizeibericht Weiberfasching
Begleiterscheinungen des Unsinnigen Donnerstags
Ort: Ingolstadt, Innenstadtbereich
Zeit: Donnerstag/Freitag, 16./17.02.2012
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurden der Polizei keine nennenswerten tätlichen Auseinandersetzungen gemeldet. Bei den wenigen Fällen, zu denen die Polizei gerufen wurde bzw. die sie selbst wahrnahm, handelte es sich ausschließlich um kleinere Geplänkel, bei denen keine strafbaren Körperverletzungen vorlagen.
Dank größerer polizeilicher Präsenz wurden allerdings sechs „Wildpinkler“ betroffen, die quer über das gesamte Altstadtgebiet auf die Straße oder an Hauswände urinierten. Die Männer im Alter zwischen 19 und 34 Jahren werden beim Ordnungsamt angezeigt und haben ein Bußgeld in Höhe von 123 Euro zu erwarten.
Gegen Mitternacht betrafen die Beamten, die Verkehrskontrollen durchführten, zwei Pkw-Fahrer in der Harderstraße bzw. an der Esplanade, die unter zu hohem Alkoholeinfluss (0,6 Promille) bzw. unter Drogeneinfluss standen. Beide Männer im Alter von 19 bzw. 25 Jahren mussten ihre Fahrzeuge stehen lassen. Auf sie kommt ein Bußgeldverfahren sowie ein Fahrverbot zu.
Ein 26-jähriger Ingolstädter, der im Bereich des Stadttheaters unterwegs war und Waren verkaufte, die er in einem Bauchladen mit sich führte, rief gegen 03:30 Uhr die Polizei um Hilfe. Ein 27-Jähriger aus dem Landkreis-Neuburg-Schrobenhausen hatte dem Verkäufer eine kleine Flasche Schnaps aus dem Laden genommen und diese ausgetrunken ohne zu bezahlen. Der Schnapsdieb war stark alkoholisiert und vollkommen orientierungslos. Zu einem Alkotest war er auch nicht mehr fähig. Aus diesem Grund wurde er zur Ausnüchterung auf die Polizeidienststelle verbracht.
Seinen Rausch in polizeilichem Gewahrsam ausschlafen durfte auch ein 24-jähriger Ingolstädter. Der Mann war so betrunken, dass er in einer Gaststätte versehentlich mehrere Biergläser zu Boden geworfen hatte. Als er schließlich gegen 07:00 Uhr früh aus dem Lokal verwiesen wurde, kam er dieser Aufforderung nicht nach, weshalb die Polizei eingeschaltet wurde. Weil der Ingolstädter offensichtlich gar nicht mehr in der Lage war, die Worte der Beamten zu verstehen, wurde er im Batman-Kostüm in die Ausnüchterungszelle gebracht. Ein Alkotest ergab 2,2 Promille. Zum „Fliegen“ war Batman in diesem Zustand sicher nicht mehr in der Lage.
Eine vorsätzliche – und daher prinzipiell strafbare – Sachbeschädigung an Biergläsern war der Polizei um 06:30 Uhr aus einer anderen Gaststätte gemeldet worden. Aber auch hier mussten die Beamten nach genauer Sichtung des Sachverhalts nicht strafverfolgend tätig werden. Sie fanden zwar im Lokal einen größeren Teppich an Scherben vor, der aus zerschlagenen Gläsern und Flaschen bestand, doch war es der Wirt selbst, der in volltrunkenem Zustand seine eigenen Gegenstände zertrümmert hatte. Das Motiv der Zerstörungswut konnte vorerst nicht geklärt werden. Nachdem sich einige anwesende Bekannte um den Mann kümmerten, war für die Polizei die Angelegenheit bald wieder erledigt.
Ort: Ingolstadt, Innenstadtbereich
Zeit: Donnerstag/Freitag, 16./17.02.2012
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurden der Polizei keine nennenswerten tätlichen Auseinandersetzungen gemeldet. Bei den wenigen Fällen, zu denen die Polizei gerufen wurde bzw. die sie selbst wahrnahm, handelte es sich ausschließlich um kleinere Geplänkel, bei denen keine strafbaren Körperverletzungen vorlagen.
Dank größerer polizeilicher Präsenz wurden allerdings sechs „Wildpinkler“ betroffen, die quer über das gesamte Altstadtgebiet auf die Straße oder an Hauswände urinierten. Die Männer im Alter zwischen 19 und 34 Jahren werden beim Ordnungsamt angezeigt und haben ein Bußgeld in Höhe von 123 Euro zu erwarten.
Gegen Mitternacht betrafen die Beamten, die Verkehrskontrollen durchführten, zwei Pkw-Fahrer in der Harderstraße bzw. an der Esplanade, die unter zu hohem Alkoholeinfluss (0,6 Promille) bzw. unter Drogeneinfluss standen. Beide Männer im Alter von 19 bzw. 25 Jahren mussten ihre Fahrzeuge stehen lassen. Auf sie kommt ein Bußgeldverfahren sowie ein Fahrverbot zu.
Ein 26-jähriger Ingolstädter, der im Bereich des Stadttheaters unterwegs war und Waren verkaufte, die er in einem Bauchladen mit sich führte, rief gegen 03:30 Uhr die Polizei um Hilfe. Ein 27-Jähriger aus dem Landkreis-Neuburg-Schrobenhausen hatte dem Verkäufer eine kleine Flasche Schnaps aus dem Laden genommen und diese ausgetrunken ohne zu bezahlen. Der Schnapsdieb war stark alkoholisiert und vollkommen orientierungslos. Zu einem Alkotest war er auch nicht mehr fähig. Aus diesem Grund wurde er zur Ausnüchterung auf die Polizeidienststelle verbracht.
Seinen Rausch in polizeilichem Gewahrsam ausschlafen durfte auch ein 24-jähriger Ingolstädter. Der Mann war so betrunken, dass er in einer Gaststätte versehentlich mehrere Biergläser zu Boden geworfen hatte. Als er schließlich gegen 07:00 Uhr früh aus dem Lokal verwiesen wurde, kam er dieser Aufforderung nicht nach, weshalb die Polizei eingeschaltet wurde. Weil der Ingolstädter offensichtlich gar nicht mehr in der Lage war, die Worte der Beamten zu verstehen, wurde er im Batman-Kostüm in die Ausnüchterungszelle gebracht. Ein Alkotest ergab 2,2 Promille. Zum „Fliegen“ war Batman in diesem Zustand sicher nicht mehr in der Lage.
Eine vorsätzliche – und daher prinzipiell strafbare – Sachbeschädigung an Biergläsern war der Polizei um 06:30 Uhr aus einer anderen Gaststätte gemeldet worden. Aber auch hier mussten die Beamten nach genauer Sichtung des Sachverhalts nicht strafverfolgend tätig werden. Sie fanden zwar im Lokal einen größeren Teppich an Scherben vor, der aus zerschlagenen Gläsern und Flaschen bestand, doch war es der Wirt selbst, der in volltrunkenem Zustand seine eigenen Gegenstände zertrümmert hatte. Das Motiv der Zerstörungswut konnte vorerst nicht geklärt werden. Nachdem sich einige anwesende Bekannte um den Mann kümmerten, war für die Polizei die Angelegenheit bald wieder erledigt.