PolizeireportSonntag, 24.07.2011 | Ingolstadt | 1792 Views
2 Drogendelikte in Ingolstadt
Zwei Jugendliche bei Drogenübergabe erwischt
Ort: Ingolstadt, Hofkoflerstraße
Zeit: Samstag, 23.07.2011, 17.00 Uhr
Zivilkräfte der Polizei Ingolstadt führten bei zwei Jugendlichen (15 und 17 Jahre) in der Hofkoflerstraße eine Personenkontrolle durch. Als sich der 17jährige Ingolstädter unbeobachtet fühlte, ließ er einen Gegenstand fallen. Wie die Beamten feststellten, handelte es sich hierbei um ca. 6 Gramm Marihuana. Diese habe er angeblich von seinem 15-jährigen Freund erhalten.
Beide müssen sich nun wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz vor der Ingolstädter Justiz verantworten.
--------------------------------------------
Mit Marihuana im Stadtgebiet unterwegs
Ort: Ingolstadt, Schloßlände
Zeit: Sonntag, 24.07.2011, 02.40 Uhr
Ein 25jähriger Mann aus Ingolstadt wurde auf dem Nachhauseweg in der Schlosslände einer Kontrolle unterzogen. Hierbei fanden die Beamten ca. 3 Gramm Marihuana. Dieses wurde sichergestellt.
Auch gegen ihn wird nun wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Ort: Ingolstadt, Hofkoflerstraße
Zeit: Samstag, 23.07.2011, 17.00 Uhr
Zivilkräfte der Polizei Ingolstadt führten bei zwei Jugendlichen (15 und 17 Jahre) in der Hofkoflerstraße eine Personenkontrolle durch. Als sich der 17jährige Ingolstädter unbeobachtet fühlte, ließ er einen Gegenstand fallen. Wie die Beamten feststellten, handelte es sich hierbei um ca. 6 Gramm Marihuana. Diese habe er angeblich von seinem 15-jährigen Freund erhalten.
Beide müssen sich nun wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz vor der Ingolstädter Justiz verantworten.
--------------------------------------------
Mit Marihuana im Stadtgebiet unterwegs
Ort: Ingolstadt, Schloßlände
Zeit: Sonntag, 24.07.2011, 02.40 Uhr
Ein 25jähriger Mann aus Ingolstadt wurde auf dem Nachhauseweg in der Schlosslände einer Kontrolle unterzogen. Hierbei fanden die Beamten ca. 3 Gramm Marihuana. Dieses wurde sichergestellt.
Auch gegen ihn wird nun wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt.