PolizeireportSamstag, 16.03.2013 | Ingolstadt | 745 Views
Vom Taxi in den Arrest
Taxifahrt endet im Polizeigewahrsam
Ort: Ingolstadt, Unterhaunstädter Weg
Zeit: Samstag, 01.20 Uhr
Am frühen Samstag Morgen orderten ein 23-jähriger Ingolstädter und dessen bislang unbekannter Begleiter ein Taxi zu einer Gaststätte im Ingolstädter Norden, das sie in die Innenstadt befördern sollte. Am Rathausplatz verließ der bislang unbekannte Fahrgast das Taxi, um Geld für die Entrichtung der Fahrt zu holen, kam jedoch nicht zurück. Als sich der noch im Taxi befindliche 23-Jährige daraufhin weigerte, die Fahrt zu bezahlen, machte der Taxifahrer kurzen Prozess und fuhr mit dem jungen Mann zur Polizeiinspektion Ingolstadt. Dort gab der deutlich alkoholisierte 23-Jährige gegenüber den Beamten zunächst falsche Personalien an und äußerte zudem, sich sofort wieder ein Taxi bestellen und wiederum nicht bezahlen zu wollen.
Der Mann verbrachte die Nacht im Gewahrsam der Polizeiinspektion Ingolstadt. Er muss sich nun wegen Erschleichen von Leistungen und einer Ordnungswidrigkeit hinsichtlich der falschen Namensangabe verantworten.
Ort: Ingolstadt, Unterhaunstädter Weg
Zeit: Samstag, 01.20 Uhr
Am frühen Samstag Morgen orderten ein 23-jähriger Ingolstädter und dessen bislang unbekannter Begleiter ein Taxi zu einer Gaststätte im Ingolstädter Norden, das sie in die Innenstadt befördern sollte. Am Rathausplatz verließ der bislang unbekannte Fahrgast das Taxi, um Geld für die Entrichtung der Fahrt zu holen, kam jedoch nicht zurück. Als sich der noch im Taxi befindliche 23-Jährige daraufhin weigerte, die Fahrt zu bezahlen, machte der Taxifahrer kurzen Prozess und fuhr mit dem jungen Mann zur Polizeiinspektion Ingolstadt. Dort gab der deutlich alkoholisierte 23-Jährige gegenüber den Beamten zunächst falsche Personalien an und äußerte zudem, sich sofort wieder ein Taxi bestellen und wiederum nicht bezahlen zu wollen.
Der Mann verbrachte die Nacht im Gewahrsam der Polizeiinspektion Ingolstadt. Er muss sich nun wegen Erschleichen von Leistungen und einer Ordnungswidrigkeit hinsichtlich der falschen Namensangabe verantworten.