PolizeireportMontag, 10.12.2012 | Ingolstadt | 1461 Views
Wildpinkler!
Besonders uneinsichtiger Wildpinkler
Ort: Ingolstadt, Oberer Graben
Zeit: Sonntag, 09.12.2012, 05:30 Uhr
Es ist für Polizeistreifen in den frühen Morgenstunden nichts ungewöhnliches, im Bereich der Innenstadt Wildpinkler anzutreffen. Mit einem besonders hartnäckigen Exemplar hatte es allerdings eine Besatzung am Sonntag gegen 05:30 Uhr zu tun. Ein junger Mann aus dem Landkreis Geisenfeld konnte gesichtet werden, als er in eindeutiger Position vor einem Gebäude stehend seine Hose öffnete. Um Schaden vom Hausbesitzer abzuwenden, forderten die Beamten den 22-Jährigen aus, sein Vorhaben zu unterlassen und sich auf eine Toilette zu begeben. Mehr murrend als einsichtig machte der Angetroffene den Reißverschluss seiner Hose wieder zu. Als die Streifenbesatzung dann einmal um den Häuserblock gefahren war und wieder an derselben Stelle ankam, erblickten sie erneut den 22-Jährigen, wie er jetzt seinem Drang freien Lauf ließ. Der Vorgang war zwar nicht mehr aufzuhalten, doch erwartet den Uneinsichtigen ein Bußgeldverfahren, das im vorliegenden Fall von der Stadt mit 100 Euro Bußgeld plus ca. 25 Euro Verwaltungskosten geahndet wird.
Ort: Ingolstadt, Oberer Graben
Zeit: Sonntag, 09.12.2012, 05:30 Uhr
Es ist für Polizeistreifen in den frühen Morgenstunden nichts ungewöhnliches, im Bereich der Innenstadt Wildpinkler anzutreffen. Mit einem besonders hartnäckigen Exemplar hatte es allerdings eine Besatzung am Sonntag gegen 05:30 Uhr zu tun. Ein junger Mann aus dem Landkreis Geisenfeld konnte gesichtet werden, als er in eindeutiger Position vor einem Gebäude stehend seine Hose öffnete. Um Schaden vom Hausbesitzer abzuwenden, forderten die Beamten den 22-Jährigen aus, sein Vorhaben zu unterlassen und sich auf eine Toilette zu begeben. Mehr murrend als einsichtig machte der Angetroffene den Reißverschluss seiner Hose wieder zu. Als die Streifenbesatzung dann einmal um den Häuserblock gefahren war und wieder an derselben Stelle ankam, erblickten sie erneut den 22-Jährigen, wie er jetzt seinem Drang freien Lauf ließ. Der Vorgang war zwar nicht mehr aufzuhalten, doch erwartet den Uneinsichtigen ein Bußgeldverfahren, das im vorliegenden Fall von der Stadt mit 100 Euro Bußgeld plus ca. 25 Euro Verwaltungskosten geahndet wird.