PolizeireportDonnerstag, 26.01.2017 | Ingolstadt | 1097 Views
Schlägerei unter Landsleuten
Ort: Ingolstadt, Gewerbegebiet Zeit: 25.01.2017, 23:00 Uhr
Am gestrigen Mittwoch gegen 23 Uhr kam es in einer Asylbewerberunterkunft im Ingolstädter Südosten zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Asylbewerbern und Sicherheitskräften.
Nachdem sich ein 39jähriger Ukrainer aus der Asylunterkunft bei zwei 26jährigen und einem 28jährigen Landsmann über die Laute Musik beschwert hatte, schlugen die drei gemeinsam mit den Fäusten auf den 39jährigen ein. Sicherheitskräfte der Asylunterkunft mussten dazwischen gehen und die Kontrahenten trennen. Bis zum Eintreffen mehrerer Polizeistreifen kam es immer wieder zu Übergriffen und Beleidigungen durch die drei Ukrainer. Die beteiligten Asylbewerber waren allesamt stark alkoholisiert und erzielten bei den Alkoholtests Werte zwischen 0,8 und 2,6 Promille. Die drei Schläger mussten ihren Rausch in der Haftzelle der Polizei ausschlafen. Trotz der massiven Übergriffe wurden die Beteiligten nur leicht verletzt.
Es wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.
Am gestrigen Mittwoch gegen 23 Uhr kam es in einer Asylbewerberunterkunft im Ingolstädter Südosten zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Asylbewerbern und Sicherheitskräften.
Nachdem sich ein 39jähriger Ukrainer aus der Asylunterkunft bei zwei 26jährigen und einem 28jährigen Landsmann über die Laute Musik beschwert hatte, schlugen die drei gemeinsam mit den Fäusten auf den 39jährigen ein. Sicherheitskräfte der Asylunterkunft mussten dazwischen gehen und die Kontrahenten trennen. Bis zum Eintreffen mehrerer Polizeistreifen kam es immer wieder zu Übergriffen und Beleidigungen durch die drei Ukrainer. Die beteiligten Asylbewerber waren allesamt stark alkoholisiert und erzielten bei den Alkoholtests Werte zwischen 0,8 und 2,6 Promille. Die drei Schläger mussten ihren Rausch in der Haftzelle der Polizei ausschlafen. Trotz der massiven Übergriffe wurden die Beteiligten nur leicht verletzt.
Es wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.