LokalesMittwoch, 23.11.2016 | Ingolstadt | 1228 Views
Vogelgrippe in Ingolstadt
H5N8-Virus bei einer gefundenen Ente nachgewiesen
Das nationale Referenzlabor auf der Insel Riems bestätigte das Vorliegen des H5N8-Virus bei der an der Staustufe gefundenen Ente.
Auch andere Regionen Bayerns meldeten den Nachweis des Erregers oder stehen in Abklärung, so dass mittlerweile in ganz Bayern eine Aufstallverpflichtung für Geflügel besteht. Diese Verpflichtung dient insbesondere dem Schutz des Hausgeflügels.
Infektionen des Menschen mit dem Virus H5N8 sind bisher nicht bekannt. Für eine Infektion des Menschen über Lebensmittel, die von Geflügel stammen, gibt es bisher ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte. Daher können solche Produkte unter Beachtung der Einhaltung der üblichen Küchenhygiene (Geflügelprodukte sollten immer komplett durcherhitzt werden) ohne Bedenken verzehrt werden.
Was ist zu tun, wenn tote Wildvögel gefunden werden?
Einzelne Wildvögel verenden vor allem in den Wintermonaten auch aus verschiedensten natürlichen Gründen. Insbesondere von Singvögeln wie Amsel, Fink, Spatz usw., aber auch der Taube gehen nach derzeitigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko einer Übertragung des Vogelgrippevirus aus. Daher greifen die Behörden hier erst ein, wenn an einem Fundort gehäuft tote Singvögel vorgefunden werden. Bei toten Wasservögeln jedoch, wie Ente, Schwan, Gans, oder bei toten Greifvögeln veranlassen die Behörden auch bei Einzeltieren Untersuchungen auf Vogelgrippe.
Für Meldungen von Funden im Ingolstädter Stadtgebiet wurde die Telefonnummer 0841/305-1450 eingerichtet. Diese dient ausschließlich der Meldung von toten Tieren!
Sollte genereller Informationsbedarf zum Thema Vogelgrippe bestehen, kann das Veterinärwesen Ingolstadt zu den üblichen Dienstzeiten unter der Nummer 0841/305-1494 kontaktiert werden.
Text: Stadt Ingolstadt
Foto: Bösl
Das nationale Referenzlabor auf der Insel Riems bestätigte das Vorliegen des H5N8-Virus bei der an der Staustufe gefundenen Ente.
Auch andere Regionen Bayerns meldeten den Nachweis des Erregers oder stehen in Abklärung, so dass mittlerweile in ganz Bayern eine Aufstallverpflichtung für Geflügel besteht. Diese Verpflichtung dient insbesondere dem Schutz des Hausgeflügels.
Infektionen des Menschen mit dem Virus H5N8 sind bisher nicht bekannt. Für eine Infektion des Menschen über Lebensmittel, die von Geflügel stammen, gibt es bisher ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte. Daher können solche Produkte unter Beachtung der Einhaltung der üblichen Küchenhygiene (Geflügelprodukte sollten immer komplett durcherhitzt werden) ohne Bedenken verzehrt werden.
Was ist zu tun, wenn tote Wildvögel gefunden werden?
Einzelne Wildvögel verenden vor allem in den Wintermonaten auch aus verschiedensten natürlichen Gründen. Insbesondere von Singvögeln wie Amsel, Fink, Spatz usw., aber auch der Taube gehen nach derzeitigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko einer Übertragung des Vogelgrippevirus aus. Daher greifen die Behörden hier erst ein, wenn an einem Fundort gehäuft tote Singvögel vorgefunden werden. Bei toten Wasservögeln jedoch, wie Ente, Schwan, Gans, oder bei toten Greifvögeln veranlassen die Behörden auch bei Einzeltieren Untersuchungen auf Vogelgrippe.
Für Meldungen von Funden im Ingolstädter Stadtgebiet wurde die Telefonnummer 0841/305-1450 eingerichtet. Diese dient ausschließlich der Meldung von toten Tieren!
Sollte genereller Informationsbedarf zum Thema Vogelgrippe bestehen, kann das Veterinärwesen Ingolstadt zu den üblichen Dienstzeiten unter der Nummer 0841/305-1494 kontaktiert werden.
Text: Stadt Ingolstadt
Foto: Bösl