PolizeireportSamstag, 23.07.2016 | Ingolstadt | 1122 Views
Türsteher und Polizei angegriffen
Renitenter Gast greift Türsteher und die Polizei an.
Ort: Ingolstadt, Poppenstraße
Zeit: Samstag 23.07.2016, 02:45 Uhr
Gegen 02:45 Uhr nachts meldete ein Türsteher einer bekannten Ingolstädter Lokalität telefonisch bei der Polizei, dass er von einem ungebetenen Gast geschlagen und bespuckt worden wäre.
Am Tatort stellten die hinzugerufenen Polizeibeamten einen stark betrunkenen und äußerst aggressiven 32-jährigen Polen fest, der laut Angaben der Zeugen das Sicherheitspersonal tätlich angriff, als er die Lokalität verlassen sollte. Grund hierfür war, dass der renitente Gast andere Besucher anpöbelte. Der Betrunkene schlug beim Hinausbringen mit der Faust in das Gesicht des Türstehers, bespuckte und biss diesen und verletzte ihn dabei leicht.
Da sich der Angreifer in einem psychischen Ausnahmezustand befand und nicht mehr beruhigen wollte, wurde er durch die Beamten ins Klinikum Ingolstadt eingewiesen. Hierbei leistete er Widerstand gegen die polizeiliche Maßnahme. Er muss sich nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung verantworten.
Ort: Ingolstadt, Poppenstraße
Zeit: Samstag 23.07.2016, 02:45 Uhr
Gegen 02:45 Uhr nachts meldete ein Türsteher einer bekannten Ingolstädter Lokalität telefonisch bei der Polizei, dass er von einem ungebetenen Gast geschlagen und bespuckt worden wäre.
Am Tatort stellten die hinzugerufenen Polizeibeamten einen stark betrunkenen und äußerst aggressiven 32-jährigen Polen fest, der laut Angaben der Zeugen das Sicherheitspersonal tätlich angriff, als er die Lokalität verlassen sollte. Grund hierfür war, dass der renitente Gast andere Besucher anpöbelte. Der Betrunkene schlug beim Hinausbringen mit der Faust in das Gesicht des Türstehers, bespuckte und biss diesen und verletzte ihn dabei leicht.
Da sich der Angreifer in einem psychischen Ausnahmezustand befand und nicht mehr beruhigen wollte, wurde er durch die Beamten ins Klinikum Ingolstadt eingewiesen. Hierbei leistete er Widerstand gegen die polizeiliche Maßnahme. Er muss sich nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung verantworten.