PolizeireportFreitag, 08.04.2016 | Ingolstadt | 1126 Views
Betriebsunfall
Zu einem Betriebsunfall auf eine Baustelle in der Ingolstädter Sebastianstraße wurde die Polizei Ingolstadt am Donnerstagvormittag gerufen.
Ein 38jähriger Kranführer hob mit einem Lastenkran ein ca. 4 Meter langes Schalungsteil in den ersten Stock eines Gebäudes in der Sebastianstraße. Da dieses Schalungsteil zuvor von einem weiteren 38jährigen Arbeiter falsch und mit mangelhaften Sicherungshaken am Kran befestigt wurde, löste es sich beim Absetzen in der ersten Etage, wo ein 28jähriger Bauarbeiter gerade mit Abbrucharbeiten am Gebäude beschäftigt war. Die Schalung kippte gegen den Kopf des 28jährigen, wodurch dieser mittelschwer verletzt wurde und das Bewusstsein verlor. Er wurde zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht, wo eine Kopfplatzwunde und eine Gehirnerschütterung festgestellt wurden. Da der Kranführer deutlich alkoholisiert war, bei einem Test brachte er es auf einen Wert von rund 1,2 Promille, musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Nachdem noch weitere erhebliche Mängel auf der Baustelle festgestellt wurden, musste der Bau vorerst eingestellt werden. Der Kranführer und dessen Gehilfe müssen sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Ein 38jähriger Kranführer hob mit einem Lastenkran ein ca. 4 Meter langes Schalungsteil in den ersten Stock eines Gebäudes in der Sebastianstraße. Da dieses Schalungsteil zuvor von einem weiteren 38jährigen Arbeiter falsch und mit mangelhaften Sicherungshaken am Kran befestigt wurde, löste es sich beim Absetzen in der ersten Etage, wo ein 28jähriger Bauarbeiter gerade mit Abbrucharbeiten am Gebäude beschäftigt war. Die Schalung kippte gegen den Kopf des 28jährigen, wodurch dieser mittelschwer verletzt wurde und das Bewusstsein verlor. Er wurde zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht, wo eine Kopfplatzwunde und eine Gehirnerschütterung festgestellt wurden. Da der Kranführer deutlich alkoholisiert war, bei einem Test brachte er es auf einen Wert von rund 1,2 Promille, musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Nachdem noch weitere erhebliche Mängel auf der Baustelle festgestellt wurden, musste der Bau vorerst eingestellt werden. Der Kranführer und dessen Gehilfe müssen sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.