PolizeireportDienstag, 15.03.2016 | Ingolstadt | 618 Views
Betrunkener und Fahrraddieb
Ort: Ingolstadt, Goethestraße
Zeit: Montag, 14.03.2016, 11.00 Uhr
Gleich doppelten Erfolg brachte die Kontrolle zweier Radfahrer im Nordostviertel. Die beiden 17- und 22-jährigen Ingolstädter, die dem Polizeibeamten bereits bekannt waren, hatten einen Radweg in falscher Richtung befahren. Der Ältere war sichtbar alkoholisiert und hatte Schürfwunden. Ein Alkoholtest ergab 1,9 Promille. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwartet zudem ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Im Fall des 17-Jährigen stellte sich heraus, dass das Fahrrad, mit dem er unterwegs war, nicht sein eigenes ist. Der junge Mann räumte ein, das Fahrrad „gefunden“ zu haben. Das Fahrrad wurde sichergestellt. Der Eigentümer muss noch ausfindig gemacht werden. Gegen den 17-Jährigen wird nun wegen Verdacht des Diebstahls ermittelt.
In Bezug auf den betrunkenen Radfahrer wird darauf hingewiesen, dass auch Radfahrer eine Obergrenze bei der Alkoholisierung zu beachten haben. Diese liegt bei 1,6 Promille, vorausgesetzt, dass der Fahrer noch in der Lage ist, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Liegt jemand darüber, macht er sich strafbar.
Zeit: Montag, 14.03.2016, 11.00 Uhr
Gleich doppelten Erfolg brachte die Kontrolle zweier Radfahrer im Nordostviertel. Die beiden 17- und 22-jährigen Ingolstädter, die dem Polizeibeamten bereits bekannt waren, hatten einen Radweg in falscher Richtung befahren. Der Ältere war sichtbar alkoholisiert und hatte Schürfwunden. Ein Alkoholtest ergab 1,9 Promille. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwartet zudem ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Im Fall des 17-Jährigen stellte sich heraus, dass das Fahrrad, mit dem er unterwegs war, nicht sein eigenes ist. Der junge Mann räumte ein, das Fahrrad „gefunden“ zu haben. Das Fahrrad wurde sichergestellt. Der Eigentümer muss noch ausfindig gemacht werden. Gegen den 17-Jährigen wird nun wegen Verdacht des Diebstahls ermittelt.
In Bezug auf den betrunkenen Radfahrer wird darauf hingewiesen, dass auch Radfahrer eine Obergrenze bei der Alkoholisierung zu beachten haben. Diese liegt bei 1,6 Promille, vorausgesetzt, dass der Fahrer noch in der Lage ist, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Liegt jemand darüber, macht er sich strafbar.