PolizeireportFreitag, 25.12.2015 | Ingolstadt | 846 Views
Gewalt am Heiligabend
Tatort: Ingolstadt, Am Stein 9
Tatzeit: Freitag, 25.12.2015, 05:35 Uhr
Körperverletzung mit anschließendem Widerstand
Eine zunächst verbale Auseinandersetzung zwischen einem 24-jährigen Großmehringer und einem 24-jährigen Ingolstädter endet für den Großmehringer in Polizeigewahrsam.
Der stark alkoholisierte Großmehringer befand sich am Heiligabend in einer Diskothek in der Ingolstädter Innenstadt. Dort wurde er von dem Ingolstädter zurechtgewiesen, weil er auf der Tanzfläche andere Damen schubste. Anscheinend in seiner Ehre gekränkt wollte er dem Ingolstädter eine Lektion erteilen und die zunächst verbale Auseinandersetzung auf der Straße zu einer körperlichen machen. Die anwesenden Sicherheitskräfte der Diskothek gingen dazwischen und hielten den Großmehringer bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Beim Verbringen zur Dienststelle sowie auf der Polizeiinspektion leistete er dann Widerstand gegen die eingesetzten Beamten, wodurch ein Beamter leicht verletzt wurde.
Folge dieser Aktion sind zwei Körperverletzungs-, eine Widerstandsanzeige und ein Aufenthalt in der Arrestzelle.
Tatzeit: Freitag, 25.12.2015, 05:35 Uhr
Körperverletzung mit anschließendem Widerstand
Eine zunächst verbale Auseinandersetzung zwischen einem 24-jährigen Großmehringer und einem 24-jährigen Ingolstädter endet für den Großmehringer in Polizeigewahrsam.
Der stark alkoholisierte Großmehringer befand sich am Heiligabend in einer Diskothek in der Ingolstädter Innenstadt. Dort wurde er von dem Ingolstädter zurechtgewiesen, weil er auf der Tanzfläche andere Damen schubste. Anscheinend in seiner Ehre gekränkt wollte er dem Ingolstädter eine Lektion erteilen und die zunächst verbale Auseinandersetzung auf der Straße zu einer körperlichen machen. Die anwesenden Sicherheitskräfte der Diskothek gingen dazwischen und hielten den Großmehringer bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Beim Verbringen zur Dienststelle sowie auf der Polizeiinspektion leistete er dann Widerstand gegen die eingesetzten Beamten, wodurch ein Beamter leicht verletzt wurde.
Folge dieser Aktion sind zwei Körperverletzungs-, eine Widerstandsanzeige und ein Aufenthalt in der Arrestzelle.