LokalesMittwoch, 11.03.2015 | Ingolstadt | 1381 Views
Sperrzeitregelung für den Sommer
Im Sommer bis Mitternacht im Freien:
Ausschuss legt Sperrzeit für Außengastronomie in der Altstadt fest
Der Ausschuss für Sport, Veranstaltungen und Freizeit befürwortete in seiner Sitzung Anfang März für die Außengastronomie in der Altstadt eine Sperrzeit von 24 Uhr im Sommerhalbjahr (01.04. bis 30.09.2015). Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Sperrzeit aber nicht generell gilt, sondern hierzu ein individueller Antrag des jeweiligen Gastronomen erforderlich ist.
Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben die Möglichkeit, einen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Ordnungs- und Gewerbeamt auf Verlängerung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen.
Hierfür gelten folgende Regeln: Musikdarbietungen jeder Art sind ab 22 Uhr einzustellen, ab 23.30 Uhr ist die Ausgabe von Getränken und Speisen zu beenden, ab 24 Uhr dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch für die Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Bei festgestellten Verstößen wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten oder Straßenausschank wieder auf den alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu gewährleisten.
Text: Stadt Ingolstadt
Ausschuss legt Sperrzeit für Außengastronomie in der Altstadt fest
Der Ausschuss für Sport, Veranstaltungen und Freizeit befürwortete in seiner Sitzung Anfang März für die Außengastronomie in der Altstadt eine Sperrzeit von 24 Uhr im Sommerhalbjahr (01.04. bis 30.09.2015). Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Sperrzeit aber nicht generell gilt, sondern hierzu ein individueller Antrag des jeweiligen Gastronomen erforderlich ist.
Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben die Möglichkeit, einen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Ordnungs- und Gewerbeamt auf Verlängerung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen.
Hierfür gelten folgende Regeln: Musikdarbietungen jeder Art sind ab 22 Uhr einzustellen, ab 23.30 Uhr ist die Ausgabe von Getränken und Speisen zu beenden, ab 24 Uhr dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch für die Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Bei festgestellten Verstößen wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten oder Straßenausschank wieder auf den alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu gewährleisten.
Text: Stadt Ingolstadt