PolizeireportFreitag, 26.12.2014 | Ingolstadt | 1079 Views
Mann will sich Zehe abschneiden
40 Jähriger versucht sich die große Zehe abzuschneiden
Ort: Ingolstadt
Zeit: 25.12.2014, 22:00 Uhr
Ein 40-jähriger Münchner, welcher bei seiner Mutter im östlichen Teil von Ingolstadt zu Besuch war versuchte sich gegen 22:00 Uhr seine große Zehe abzuschneiden. Als die Polizeibeamten in der Wohnung der Mutter eintrafen, kniete der Mann in der Küche und schnitt sich mit einem Küchenmesser in seinen linken großen Zeh. Beim Versuch ihm das Messer wegzunehmen stach er mit diesem in Richtung eines Polizeibeamten. Dieser konnte glücklicherweise ausweichen und wurde nicht verletzt. Im Anschluss hielt er sich das Messer an die Kehle und warf ein Glas sowie eine abgebrochene Messerklinge nach den Beamten.
In einem günstigen Moment konnte der 40 Jährige überwältigt und gefesselt werden. Anschließend wurde er ins Klinikum Ingolstadt gefahren.
In der Wohnung wurden mehrere Betäubungsmittel des Mannes aufgefunden und sichergestellt.
Der Münchner muss sich u.a. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht verantworten.
Ort: Ingolstadt
Zeit: 25.12.2014, 22:00 Uhr
Ein 40-jähriger Münchner, welcher bei seiner Mutter im östlichen Teil von Ingolstadt zu Besuch war versuchte sich gegen 22:00 Uhr seine große Zehe abzuschneiden. Als die Polizeibeamten in der Wohnung der Mutter eintrafen, kniete der Mann in der Küche und schnitt sich mit einem Küchenmesser in seinen linken großen Zeh. Beim Versuch ihm das Messer wegzunehmen stach er mit diesem in Richtung eines Polizeibeamten. Dieser konnte glücklicherweise ausweichen und wurde nicht verletzt. Im Anschluss hielt er sich das Messer an die Kehle und warf ein Glas sowie eine abgebrochene Messerklinge nach den Beamten.
In einem günstigen Moment konnte der 40 Jährige überwältigt und gefesselt werden. Anschließend wurde er ins Klinikum Ingolstadt gefahren.
In der Wohnung wurden mehrere Betäubungsmittel des Mannes aufgefunden und sichergestellt.
Der Münchner muss sich u.a. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht verantworten.