PolizeireportMontag, 07.07.2014 | Ingolstadt | 781 Views
Optische Täuschung?
Angeblich Sexartikel auf dem Balkon
Ort: Ingolstadt, Mehrfamilienhaus im Stadtgebiet
Zeit: Sonntag, 06.07.2014, 09:40 Uhr
Ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses rief am Sonntag Vormittag bei der Polizei an und teilte mit, dass ein anderer Anwohner des Gebäudes eine aufblasbare Gummipuppe auf seinem Balkon habe, mit der er vermutlich sexuelle Spiele durchführe. Laut Meinung des Anrufers bestand dabei die Möglichkeit, dass ihm dabei Kinder zusehen könnten. Zwei Beamte, die daraufhin zum Mehrfamilienhaus beordert wurden, nahmen zunächst von der Straße aus sämtliche Balkone des Objekts in Augenschein, konnten aber beim besten Willen weder eine Gummipuppe noch sonst etwas Unzüchtiges entdecken. Als sie schließlich an der Wohnungstüre des „Verdächtigen“ klingelten und dem Bewohner den Grund ihres Erscheinens mitgeteilt hatten, dementierte dieser energisch und ließ die Beamten sofort freiwillig in seine Wohnung und auf den Balkon. Der beschriebene Sex-Artikel war nirgendwo zu sehen. Vermutlich war der Anrufer, der seine Aktion durchaus gut gemeint hatte, einer optischen Täuschung zum Opfer gefallen.
Ort: Ingolstadt, Mehrfamilienhaus im Stadtgebiet
Zeit: Sonntag, 06.07.2014, 09:40 Uhr
Ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses rief am Sonntag Vormittag bei der Polizei an und teilte mit, dass ein anderer Anwohner des Gebäudes eine aufblasbare Gummipuppe auf seinem Balkon habe, mit der er vermutlich sexuelle Spiele durchführe. Laut Meinung des Anrufers bestand dabei die Möglichkeit, dass ihm dabei Kinder zusehen könnten. Zwei Beamte, die daraufhin zum Mehrfamilienhaus beordert wurden, nahmen zunächst von der Straße aus sämtliche Balkone des Objekts in Augenschein, konnten aber beim besten Willen weder eine Gummipuppe noch sonst etwas Unzüchtiges entdecken. Als sie schließlich an der Wohnungstüre des „Verdächtigen“ klingelten und dem Bewohner den Grund ihres Erscheinens mitgeteilt hatten, dementierte dieser energisch und ließ die Beamten sofort freiwillig in seine Wohnung und auf den Balkon. Der beschriebene Sex-Artikel war nirgendwo zu sehen. Vermutlich war der Anrufer, der seine Aktion durchaus gut gemeint hatte, einer optischen Täuschung zum Opfer gefallen.