PolizeireportMontag, 26.05.2014 | Ingolstadt | 935 Views
Volles Programm!
Da kam einiges zusammen
Ort: Ingolstadt, Goethestraße
Zeit: Sonntag, 25.05.2014, 12:15 Uhr
Einer Streifenbesatzung, die am Sonntag Mittag in der Goethestraße unterwegs war, fiel ein Mofafahrer auf, der verbotenerweise eine junge Frau mit auf seinem Fahrzeug sitzen hatte und an der Einmündung der Kurt-Huber-Straße bei „rot“ über die Lichtzeichenanlage fuhr. Die Beamten hielten den 19-Jährigen, der mit ca. 50 km/h unterwegs war, an und unterzogen sowohl ihn als auch sein Fahrzeug einer genaueren Kontrolle. Da der Ingolstädter nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen konnte, hatte er in zweifacher Hinsicht ein Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis begangen. Zum einen war das Kfz auffrisiert und zum anderen wegen der mitfahrenden 16-Jährigen. Eine Überprüfung des Versicherungskennzeichens ergab, dass der 19-Jährige dieses von seinem früheren Mofa, das er angeblich verkauft hatte, abmontiert und auf das neue Fahrzeug geschraubt hat. Diese Verhaltensweise stellt eine Urkundenfälschung dar. Weil der Betroffene weder eine Betriebserlaubnis mit sich führte und auch nicht nachträglich vorweisen konnte, besteht der Verdacht auf einen unredlichen Erwerb, dem noch nachgegangen wird. Nicht zu vergessen sind der Rotlichtverstoß und ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Ort: Ingolstadt, Goethestraße
Zeit: Sonntag, 25.05.2014, 12:15 Uhr
Einer Streifenbesatzung, die am Sonntag Mittag in der Goethestraße unterwegs war, fiel ein Mofafahrer auf, der verbotenerweise eine junge Frau mit auf seinem Fahrzeug sitzen hatte und an der Einmündung der Kurt-Huber-Straße bei „rot“ über die Lichtzeichenanlage fuhr. Die Beamten hielten den 19-Jährigen, der mit ca. 50 km/h unterwegs war, an und unterzogen sowohl ihn als auch sein Fahrzeug einer genaueren Kontrolle. Da der Ingolstädter nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen konnte, hatte er in zweifacher Hinsicht ein Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis begangen. Zum einen war das Kfz auffrisiert und zum anderen wegen der mitfahrenden 16-Jährigen. Eine Überprüfung des Versicherungskennzeichens ergab, dass der 19-Jährige dieses von seinem früheren Mofa, das er angeblich verkauft hatte, abmontiert und auf das neue Fahrzeug geschraubt hat. Diese Verhaltensweise stellt eine Urkundenfälschung dar. Weil der Betroffene weder eine Betriebserlaubnis mit sich führte und auch nicht nachträglich vorweisen konnte, besteht der Verdacht auf einen unredlichen Erwerb, dem noch nachgegangen wird. Nicht zu vergessen sind der Rotlichtverstoß und ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz.