PolizeireportMittwoch, 12.03.2014 | Ingolstadt | 821 Views
Gemeingefährlich!
Familienangehörige und Beamtin verletzt
Ort: Ingolstadt, Richard-Strauß-Straße
Zeit: Dienstag, 11.03.2014, 14.30 Uhr
Mit einem besonders rabiaten Zeitgenossen hatten es Dienstagnachmittag Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Ingolstadt zu tun. In einem Mehrfamilienhaus an der Richard-Strauß-Straße war es im Vorfeld zu einem körperlichen Übergriff eines 61-jährigen Ingolstädters gegen seine Ehefrau und Tochter gekommen.
Der deutlich alkoholisierte Mann hatte erst seine Frau mit massiver Gewalt attackiert. Als die Tochter dazwischen gehen wollte, schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht. Da sich der Betrunkene vollkommen uneinsichtig und unkooperativ zeigte, wurde ihm der Gewahrsam erklärt. Beim Verlassen der Wohnung holte er unvermittelt aus und schlug einer Beamtin mit der Faust gegen den Kopf. Die Polizistin wurde hierdurch leicht verletzt, konnte jedoch ihren Dienst fortsetzen.
Auf richtliche Anordnung wurde eine Blutprobe entnommen. Der Täter musste aufgrund seiner Alkoholisierung und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen werden. Ihm wurde ein mündliches Kontaktverbot erteilt.
Ort: Ingolstadt, Richard-Strauß-Straße
Zeit: Dienstag, 11.03.2014, 14.30 Uhr
Mit einem besonders rabiaten Zeitgenossen hatten es Dienstagnachmittag Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Ingolstadt zu tun. In einem Mehrfamilienhaus an der Richard-Strauß-Straße war es im Vorfeld zu einem körperlichen Übergriff eines 61-jährigen Ingolstädters gegen seine Ehefrau und Tochter gekommen.
Der deutlich alkoholisierte Mann hatte erst seine Frau mit massiver Gewalt attackiert. Als die Tochter dazwischen gehen wollte, schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht. Da sich der Betrunkene vollkommen uneinsichtig und unkooperativ zeigte, wurde ihm der Gewahrsam erklärt. Beim Verlassen der Wohnung holte er unvermittelt aus und schlug einer Beamtin mit der Faust gegen den Kopf. Die Polizistin wurde hierdurch leicht verletzt, konnte jedoch ihren Dienst fortsetzen.
Auf richtliche Anordnung wurde eine Blutprobe entnommen. Der Täter musste aufgrund seiner Alkoholisierung und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen werden. Ihm wurde ein mündliches Kontaktverbot erteilt.